Frankreich und England im Hochmittelalter: Auf dem Weg zur Nation

Frankreich und England im Hochmittelalter: Auf dem Weg zur Nation
Frankreich und England im Hochmittelalter: Auf dem Weg zur Nation
 
Frankreich — Von bescheidenen Anfängen zum zentralen Königtum
 
Mit der Wahl Hugo Capets durch westfränkische Große 987 endete auch hier die Herrschaft der Karolinger. Zwar blieb Hugo Capet den Ottonen verbunden, gab diesen Verdun kurz nach seiner Inthronisation zurück, doch war die Abhängigkeit bei weitem nicht so ausgeprägt wie bei dem karolingischen Thronkandidaten Karl von Niederlothringen, der schließlich 991 in die Hände Capets geriet und kurz darauf als dessen Gefangener starb. Nun wird auch die Trennung von »deutschem« und »französischem« Reich stärker fassbar. Bereits Ende 987 konnte Hugo die Krönung seines Sohnes Robert II. zum Mitkönig erreichen, ein Ansatz zur dynastischen Stabilisierung, wie sich überhaupt im Westen der Erb- gegenüber dem Wahlgedanken durchsetzte.
 
Unverändert gering blieb der direkte, stark auf Zentralfrankreich (Paris, Orléans) beschränkte Einflussbereich der kapetingischen Herrscher, aber immerhin konnten die Auflösungsprozesse, der Verfall der Zentralmacht in spätkarolingischer Zeit beendet werden. Daneben etablierten sich die großen Fürstentümer wie Flandern, Anjou oder Toulouse im Süden. Für die Zerschlagung dieser bedeutenden Grafschaft sollten dann im 13. Jahrhundert die Albigenser den Vorwand liefern. Die wichtigste Teilmacht aber war das Herzogtum Normandie: So wurde Heinrich Plantagenet, bereits Herzog der Normandie und Graf von Anjou, 1154 König von England; er verfügte damit über eine dem französischen König deutlich überlegene Machtfülle. Als Mediatgewalten entstanden im gesamten Territorium, freilich mit regional unterschiedlicher Bedeutung, Burgbezirke, deren Inhaber ihre vererbbare Funktion erst nach der Mitte des 12. Jahrhunderts zugunsten von Fürsten und Königen verloren; die Befestigungen bildeten häufig Keimzellen städtischer Siedlungen.
 
Da weder Hochadel noch Königtum den inneren Frieden sichern konnten oder wollten, übernahmen zunächst in Südfrankreich seit dem Ende des 10. Jahrhunderts geistliche Institutionen die Aufgabe der Errichtung von Sonderfrieden, indem man den Adel eidlich an die auf bestimmte Tage befristete Friedenswahrung band und Zuwiderhandlungen mit geistlichen Strafen belegte; besonders geschützt werden sollten u. a. Kleriker, Kaufleute, Bauern und Kirchen. Daneben darf nicht übersehen werden, dass mit dieser Friedenswahrung auch die Stärkung bischöflicher und weltlicher Herrschaft gegenüber adligem Selbstständigkeitsstreben beabsichtigt war. Ihre breiteste Ausformung erlebten die Gottesfrieden (treuga Dei) seit dem Ende des ersten Drittels des 11. Jahrhunderts. So schuf u. a. der Erzbischof von Bourges 1038 eine Friedensmiliz, bevor solche Einrichtungen in Landes- und Königsfrieden aufgingen. Mit dem für ganz Frankreich gültigen Frieden, unter Zustimmung der Großen erlassen und an die Karolinger anknüpfend, griff Ludwig VII. 1155 tendenziell über sein direktes Einflussgebiet hinaus, doch erst im folgenden Jahrhundert sollte die Monarchie stark genug sein, solche Ansprüche auch durchzusetzen. In Frankreich spielte der Investiturstreit kaum eine Rolle und das cluniazensische Reformmönchtum war zunächst vom Königtum gestützt worden. Während des 11. Jahrhunderts verblieb das Königtum in einer schwachen Stellung, u. a. fiel das familiär verbundene Burgund an den römisch-deutschen König Konrad II.
 
Im Norden des Reiches verbreitete sich die Vasallität zügig, charakterisiert durch consilium et auxilium, Rat und Tat. Auch die klassische Ständelehre mit ihrer Dreiteilung in Klerus, Adel und Bauern als idealisierende Schichtung fand Eingang in die Vorstellungswelt und legitimierte vor allem die Abgaben- und Arbeitspflicht der Bauern, während sich die beiden anderen Stände auf Gebet bzw. Kampf zurückziehen konnten, sich dem Adel zudem mit dem 1. Kreuzzug neue Chancen boten. Literarische Werke stilisierten ritterliches Leben in bestimmten Formen zum Ideal. Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts begann zunächst in klimatisch günstigeren Gebieten die Neulandgewinnung. Ohnehin hatte im 10. eine bis zum Ende des 13. Jahrhunderts reichende Wärmeperiode begonnen, und Ansätze agrartechnischer Fortschritte verbreiteten sich in der Folgezeit schneller; allerdings spürten die Bauern deutliche Entlastungen erst im 13. Jahrhundert. Die fortschreitende Urbanisierung bedeutete eben auch neue Nachfragezentren, wobei die Handels- und Gewerbetätigkeit der Bürger zwar von Königtum und Territorialherrschaften gefördert, ihre Autonomiebestrebungen dagegen behindert wurden. Nur im Süden folgten etliche Kommunen mit dem Konsulat italienischem Vorbild, konnten sich aber gleichfalls nicht aus den regionalen Herrschaften lösen. Die Loire blieb noch jahrhundertelang eine innere Grenze zwischen Frankreichs Norden und Süden. Eine zentrale Funktion im Handel von Nord- und Südeuropa erreichten schließlich die Champagnemessen.
 
 Erster Höhepunkt französischer Machtstellung
 
Legitimitätsfördernd wirkte die unter Ludwig IX. erfolgte Neuordnung der ursprünglich merowingischen, dann karolingischen Grablege in Saint-Denis. Die Kapetinger beanspruchten die direkte Nachfolge Karls des Großen, wie man auch mit den Patronen Dionysius und Remigius karolingische Traditionen aufgriff. 1211 begann man mit dem Bau der Kathedrale von Reims, der künftigen Krönungskirche. Während des 12. Jahrhunderts stabilisierte sich die französische Monarchie langsam, auch wenn es nicht gelang, die Normandie in den Herrschaftsbereich einzubeziehen, diverse militärische Unternehmungen scheiterten und weitere Gebiete sich der Lehnshoheit entzogen. Dagegen konnte die Vorrangstellung in der Île-de-France gesichert werden. Viele hochadlige Ratgeber büßten zunehmend ihre Stellung in unmittelbarer Umgebung des Königs ein, ihre Ämter reduzierte man stärker auf die Titulatur. Stattdessen gelangten die eigentlichen Verwaltungsaufgaben in die Hände »königlicher Ritter«, der chevaliers royaux, die aus dem stadtsässigen Niederadel rekrutiert wurden. Seit 1145 wurden sie als baron bezeichnet. Schließlich gelang es, die Zuständigkeit der Könige als oberster Gerichtsinstanz auszudehnen, und Paris entwickelte sich mit der Universität zum geistigen Zentrum des Landes.
 
Eine erneute Schwächung bedeutete 1152 die Scheidung Lud- wigs VII. von Eleonore von Aquitanien und die nur zwei Monate später folgende Heirat Eleonores mit Heinrich Plantagenet. Im ökonomisch noch expandierenden Süden gewannen die Katharer mit ihrer dualistischen Theologie wichtigen Einfluss; 1167 gründeten sie eigene Bistümer. Besonders ihr asketischer Lebensstil beeindruckte gegenüber der Pracht und Machtentfaltung der Vertreter der Amtskirche. Zu Beginn des nächsten Jahrhunderts erfolgte dann mit politisch motivierten Kreuzzügen die Eroberung von Frankreichs Süden, wo die Heere grausam wüteten. Große Teile des Gebietes gingen direkt oder im späteren Erbgang an die Krone über.
 
Selbst die Normandie konnte weitgehend zurückgewonnen wer- den. Als englischer König hatte Johann I. Ohneland im Jahre 1200 für seinen Festlandbesitz dem französischen König Philipp II. Augustus gehuldigt und dieser verwickelte ihn nach Klagen von Grafen aus dem Anjou und dem Poitou in einen Prozess. Weil Johann Ohneland nicht vor Gericht erschien, rückte Philipp in die Normandie vor und eroberte die Gebiete bis 1204. Auf beiden Seiten begannen Söldner gegenüber Lehnsaufgeboten zu dominieren. Unterstrichen wurde die neu gewonnene Position durch den französischen Sieg von Bouvines 1214. Auf der Basis des bereits Erreichten konnte die Verwaltung ausgebaut, das ligische Lehnssystem, d. h. der Vorrang des Königs bei Doppelvasallität, teilweise durchgesetzt werden. Frühstaatliche Strukturen schienen realisierbar, Institutionen siedelten sich dauerhaft in Paris an und gerade Ludwig IX., der Heilige, gewann durch seine Persönlichkeit über sein Amt hinaus Ansehen. Ende des 13. Jahrhunderts unternahm man dann erste Versuche, die Kaiserkrone zu erlangen, zudem war man über Karl von Anjou in die süditalienischen Konflikte eingebunden. Gerade am römischen Recht geschulte adlige und bürgerliche Juristen untermauerten die Ansprüche des Herrschers auf Vorrangstellung und ein allgemeines Gesetzgebungsrecht. Unter Philipp IV., dem Schönen, gelang es auch, gegen päpstliche Ansprüche vorzugehen, die Besteuerung des Klerus durchzusetzen und so wichtige Barrieren gegen die Einflussnahme auswärtiger Mächte in die innere Politik zu errichten, auch wenn eine Kirchenhoheit noch nicht erreicht wurde. Dennoch sollten sich bald Grenzen des nur scheinbar unaufhaltsamen Aufstiegs der französischen Krone zeigen. Schon Philipp IV. konnte seine Ziele in Flandern und der südwestfranzösischen Guyenne nicht erreichen, wenngleich bestimmte Grundlagen des Staates wie Rechtsprechung, Generalstände oder Finanzbeschaffung sich als ausreichend fest erweisen sollten.
 
 England — Die Etablierung der normannischen Herrschaft
 
Mit der Schlacht bei Hastings (1066) besiegte der Normannenherzog Wilhelm der Eroberer zwar den englischen König Harold II., doch musste nun der Anspruch auf den englischen Thron im ganzen Land durchgesetzt werden. Schon die Krönungszeremonie an Weihnachten 1066 endete in handgreiflichen Auseinandersetzungen und 1068 wurden zunächst der Süden und Südwesten unterworfen, bevor Wilhelm I. im folgenden Jahr weite Teile des Nordens verwüsten ließ und schließlich 1072 den letzten Widerstand brechen konnte. Von entscheidender Bedeutung war die flächendeckende Einführung des Lehnssystems auf der Insel. Bereits kurz nach der Eroberung hatte Wilhelm Güter gegnerischer Adliger einziehen und zum Teil an Gefolgsleute ausgeben lassen. Im Gegensatz zum Kontinent gelang die Einbeziehung des gesamten Territoriums in die Krondomäne bzw. den Lehnsverband. Adliger Besitz war vom König abhängig und Untervasallen mussten dem Herrscher einen allen anderen Bindungen vorrangigen Treueid schwören. Auch die Kirche war einbezogen, wenngleich ihr eine eigene Gerichtsbarkeit zugestanden wurde. Dies führte zu erheblichen sozialen Veränderungen. An die Spitze der Gesellschaft trat nun eine schmale normannisch-französische Oberschicht, die auch in die wichtigen geistlichen Positionen rückte und seit dem 12. Jahrhundert ihre Ländereien verstärkt in Eigenwirtschaft zu betreiben begann. Als Folge verschlechterte sich die Stellung der freien Bauern erheblich. Daneben war das Land, an angelsächsische Traditionen anknüpfend, mit wenigen Ausnahmen in Grafschaften unterteilt, in denen die Herrschaft (u. a. Finanz- und Gerichtswesen) von sheriffs ausgeübt wurde. Auch der systematische Burgenbau diente der Herrschaftssicherung.
 
 Zwischen Krone und Adel
 
Nachfolger Wilhelms des Eroberers wurden in England Wilhelm II. Rufus, in der Normandie Robert II., während der dritte Sohn Heinrich finanziell abgefunden wurde. Wilhelms II. Fiskal- und Machtpolitik machten ihn ausgesprochen unbeliebt; hinzu kamen Konflikte mit der Kirche. Als er unter ungeklärten Umständen im Jahr 1100 während einer Jagd starb, nahm Heinrich sofort seine Stelle ein. Auch die Teilung des Territoriums beabsichtigte Heinrich rückgängig zu machen. Zunächst aber ging er mit seinem vom Kreuzzug zurückgekehrten Bruder, der ihn als englischen König anerkannte, einen Vergleich ein. Dennoch setzte er mit einem englischen Heer in die Normandie über und schlug Roberts Aufgebot, der seine restlichen 28 Lebensjahre in Haft verbringen musste. Taktisch geschickt ließ Heinrich den Konflikt mit der Kirche um Bischofseinsetzungen nicht eskalieren. 1107 schloss er das »Konkordat« von Westminster ab, was aber massive Eingriffe Heinrichs in innerkirchliche Verhältnisse nicht ausschloss. Diese Phase zeigt eine schon fest etablierte normannische Herrschaft, die von langen Wirren nicht mehr zu erschüttern war. Finanztechnisch bedeutsam war die Einführung des Schatzamtes in Westminster als zentraler Kasse mit weitgehend lückenlos überlieferten Aufzeichnungen (pipe rolls); daneben sollten Reiserichter die Amtsführung der sheriffs überwachen und die königliche Macht demonstrieren.
 
Heinrichs Tod führte zu lang dauernden Auseinandersetzungen. Neben 20 illegitimen Kindern überlebte ihn nur seine Tochter Mathilde, verheiratet mit Gottfried V. Plantagenet. Hauptprotagonisten der Thronstreitigkeiten waren der Neffe und Nachfolger Hein- richs I., Stephan von Blois, und Heinrichs Tochter Mathilde. Adel und Kirche profitierten von den Wirren. Heinrich II., Sohn Mathildes und Herzog der Normandie, setzte sich nach seiner Landung in England 1153 schnell durch, ging aber mit Stephan, der ihn adoptierte und als Nachfolger bestimmte, einen Vergleich ein, sodass er bereits im folgenden Jahr nach dem Tod Stephans (✝ 1154) den Thron besteigen konnte. Unter seiner Herrschaft belebten sich die Handelsbeziehungen zum Kontinent, auch wenn einheimische Kaufleute erst seit dem Ende des 13. Jahrhunderts eine aktivere Rolle im Fernhandel spielten. Auch die Städte prosperierten.
 
Heinrich II. konsolidierte die königliche Herrschaft, in- dem er die königliche Gerichtsbarkeit mit neuen Prozessformen modernisierte und durch eine Neuordnung des Reiserichterwesens ausbaute; zentrale Hofgerichte wurden in London eingerichtet. Das Lehnswesen wurde weiter fiskalisiert, an die Stelle der persönlichen, zeitlich begrenzten Feldzugsteilnahme traten nun Geldleistungen. Trotz unbestreitbarer Erfolge überschatteten Auseinandersetzungen mit der Kirche, die in die Ermordung seines Kanzlers, des Erzbischofs Thomas Becket mündeten, und Erhebungen seiner Söhne, deren dritte schließlich 1189 erfolgreich war, seine Regierungszeit.
 
Auf den lange abwesenden Richard Löwenherz folgte mit Johann Ohneland einer der am negativsten bewerteten englischen Herrscher: Unter ihm ging der Festlandsbesitz mit Ausnahme südwestfranzösischer Gebiete verloren. Der Widerstand vieler Barone, dem sich London anschloss, kumulierte nach der Niederlage von Bouvines in der Aufsagung der Lehnsbindung. 1215 rangen Adel und Klerus Johann I. schließlich die Magna Charta libertatum ab, mit der zunächst wohl nur konkrete Missstände beseitigt werden sollten. Neben Gerichts- und Lehnsproblemen umfasste das Privileg u. a. günstige Bestimmungen für Kaufleute und die Londoner Bürgerschaft, Regelungen zum Schutz der Freien mit dauerhaften Folgen für die Entwicklung des common law, des Gewohnheitsrechts, sowie ein Zurückdrängen fremder Amtsträger. Zwar gelang es Johann, den Papst, den er als Lehnsherrn anerkannt hatte, zur Annullierung der Urkunde zu bewegen, doch bildete sie nach Johanns Tod 1216 und 1217 in modifizierter Form fortan die Grundlage des Verhältnisses von Krone und Reich. Dennoch kamen im 13. Jahrhundert Konflikte zwischen Königen und Baronen auf, auch weil Heinrich III. weiterhin mit vor allem französischen Funktionsträgern ohne einheimische Große zu regieren versuchte.
 
Prof. Dr. Ulf Dirlmeier/Dr. Bernd Fuhrmann, Siegen
 
Weiterführende Erläuterungen finden Sie auch unter:
 
England im Zeichen der Rosenkriege (bis 1485): Streit um den Thron
 
Hundertjähriger Krieg und burgundische Großmacht: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte
 
Grundlegende Informationen finden Sie unter:
 
Britannien bis zur Eroberung Englands durch die Normannen 1066: Angeln, Sachsen, Jüten, Dänen
 
 
Allmand, Christopher: The hundred years war. England and France at war, c. 1300-c. 1450. Cambridge u. a. 1987. Nachdruck Cambridge u. a. 1994.
 
Beiträge zur Bildung der französischen Nation im Früh- und Hochmittelalter, herausgegeben von Helmut Beumann. Sigmaringen 1983.
 Boehm, Laetitia: Geschichte Burgunds. Politik, Staatsbildungen, Kultur. Stuttgart u. a. 21979.
 Contamine, Philippe: La guerre de cent ans. Paris 51989.
 Contamine, Philippe: La vie quotidienne pendant la guerre de cent ans. France et Angleterre (XIVe siècle). Paris 1976.
 
Europa im Hoch- und Spätmittelalter, herausgegeben von Ferdinand Seibt. Stuttgart 1987.

Universal-Lexikon. 2012.

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